Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 09.07.2003

Rechtsprechung
   VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99   

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https://dejure.org/2003,10252
VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99 (https://dejure.org/2003,10252)
VG Köln, Entscheidung vom 05.06.2003 - 1 K 6301/99 (https://dejure.org/2003,10252)
VG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 1 K 6301/99 (https://dejure.org/2003,10252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP); Telekommunikationsrechtliche Ausgestaltung der Regulierung der Entgelte für die Gewährung eines Netzzugangs; Ausgestaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Nachweis der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung durch ein Kostenmodell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - 13 A 2940/00

    Betreiben von Telekommunikationsnetzen für geschlossene Besuchergruppen - sog.

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    Unter dem Begriff der Gewährung sind auch Verbindungsleistungen zu verstehen, die über einen besonderen Netzzugang erbracht werden, so für Verbindungsleistungen für Anbieter von Corporate- Network : Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 - und VG Köln, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 -, ; für die Basisleistungen DTAG B.1 und B.2: VG Köln, Urteil vom 10. Mai 2001 - 1 K 9222/97 -, .

    Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 - ausgeführt, die Gewährung eines Netzzugangs nach § 35 TKG umfasse auch die über das verbundene Netz typischerweise erbrachten und nennenswerten Leistungen.

    Denn bei der in § 39 TKG getroffenen Anordnung der entsprechenden Geltung u.a. des § 25 Abs. 1 TKG handelt es sich nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung, so: OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 - VG Köln, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 -, ; Manssen, Telekommunikationsgesetz und Multimediarecht, Stand: März 2003, § 39 Rdnr. 3; Trute, in Trute/Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, 2001 § 39 Rdnr. 4.

  • VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98

    Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung Preselection eines

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    z.B. VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, vom 13. März 2003 - 1 K 8003/98 -, UA S. 20 ff. , und vom 13. März 2003 - 1 6480/98 - und ausgeführt:.

    Zur Beantwortung der mithin entscheidungserheblichen Frage, ob sich ein über die genehmigten Tarife hinausgehendes Entgelt an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung orientiert, ist die grundsätzlich diesen Maßstab konkretisierende, so: VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, , und vom 14. November 2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rdnr. 22; Witte, in Scheurle/Mayen, a.a.O., § 27 Rdnr. 26, Vorschrift des § 3 Abs. 2 TEntgV heranzuziehen.

  • VG Köln, 06.04.2000 - 1 K 7606/97
    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    Unter dem Begriff der Gewährung sind auch Verbindungsleistungen zu verstehen, die über einen besonderen Netzzugang erbracht werden, so für Verbindungsleistungen für Anbieter von Corporate- Network : Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 - und VG Köln, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 -, ; für die Basisleistungen DTAG B.1 und B.2: VG Köln, Urteil vom 10. Mai 2001 - 1 K 9222/97 -, .

    Denn bei der in § 39 TKG getroffenen Anordnung der entsprechenden Geltung u.a. des § 25 Abs. 1 TKG handelt es sich nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung, so: OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 - VG Köln, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 -, ; Manssen, Telekommunikationsgesetz und Multimediarecht, Stand: März 2003, § 39 Rdnr. 3; Trute, in Trute/Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, 2001 § 39 Rdnr. 4.

  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem und im Verfahren 1 K 6475/99 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP verwiesen.

    Inwieweit diese - isoliert betrachtet - der Genehmigungspflicht unterliegen, vgl. dazu Urteil des Gerichts vom heutigen Tage im Verfahren 1 K 6475/99, kann dahinstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2001 - 13 A 3112/00

    Genehmigung von Anschlussentgelten und Verbindungsentgelten im Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 13 A 3112/00 - und 20. Januar 2003 - 13 A 362/01 - im Ergebnis bestätigt wurde.
  • VG Köln, 06.04.2000 - 1 K 3375/98
    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    VG Köln, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 3375/98 -, und zur Begründung ausgeführt: "Dass für einen Antrag auf Genehmigung von Entgelten für einen besonderen Netzzugang die Vorlage von Einzelverträgen erforderlich ist, lässt sich zwar dem Wortlaut der Entgeltregulierungsvorschriften nicht entnehmen, die die Vorlageverpflichtung des marktbeherrschenden Unternehmens auf "genehmigungsbedürftige Entgelte", "entgeltrelevante Bestandteile der AGB", "die Dienstleistungsbeschreibung" und sogar auf einen bloßen "Entwurf" der AGB beschränken (vgl. §§ 25 Abs. 1, 28 Abs. 1 TKG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 TEntgV).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 13 A 362/01
    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 13 A 3112/00 - und 20. Januar 2003 - 13 A 362/01 - im Ergebnis bestätigt wurde.
  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 1799/01

    Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    Zur Beantwortung der mithin entscheidungserheblichen Frage, ob sich ein über die genehmigten Tarife hinausgehendes Entgelt an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung orientiert, ist die grundsätzlich diesen Maßstab konkretisierende, so: VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, , und vom 14. November 2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rdnr. 22; Witte, in Scheurle/Mayen, a.a.O., § 27 Rdnr. 26, Vorschrift des § 3 Abs. 2 TEntgV heranzuziehen.
  • VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 6067/98

    Voraussetzungen des telekommunikationsrechtlichen Anspruchs auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    So das Gericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 13. Februar 2003 - 1 K 8003/98 -, UA S. 10, ; ausführlich Urteil vom 2. Mai 2002 - 1 K 6067/98 -, UA .
  • VG Köln, 08.07.2004 - 1 K 1882/99

    Genehmigung von Entgelten für Telefonverbindungen aus dem Netz national für einen

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99
    Des Weiteren ist der Bescheid im - ebenfalls erstinstanzlich noch nicht entschiedenen - Verfahren 1 K 1882/99 von einer Wettbewerberin der Klägerin angegriffen worden.
  • VG Köln, 10.05.2001 - 1 K 9222/97
  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6475/99

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von

    Im Übrigen wurde der Antrag der Beigeladenen abgelehnt; die Ablehnung ist Gegenstand des Verfahrens 1 K 6301/99 vor dem erkennenden Gericht.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem und im Verfahren 1 K 6301/99 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP verwiesen.

    Unabhängig davon ist fraglich, ob die Auszahlungssätze - den Charakter als Aufschlag mal unterstellt -, die aufgrund der Verklammerung im Entgeltgenehmigungsantrag mit den von der Beigeladenen geforderten Transitkosten auch der Genehmigungspflicht unterliegen, vgl. dazu das Urteil des Gerichts vom heutigen Tage im Verfahren 1 K 6301/99, auch materiell regulierungsbetroffen sind, d. h. von der RegTP am Maßstab des § 24 TKG zu messen sind.

  • VG Köln, 08.07.2004 - 1 K 1882/99

    Genehmigung von Entgelten für Telefonverbindungen aus dem Netz national für einen

    Unabhängig davon ist fraglich, ob die Auszahlungssätze - den Charakter als Aufschlag einmal unterstellt -, die aufgrund der Verklammerung im Entgeltgenehmigungsantrag mit den von der Beigeladenen geforderten Transitkosten auch der Genehmigungspflicht unterliegen, vgl. dazu das Urteil des Gerichts vom heutigen Tage im Verfahren 1 K 6301/99, auch materiell regulierungsbetroffen sind, d. h. von der RegTP am Maßstab des § 24 TKG zu messen sind.
  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 1859/99

    Genehmigung einmaliger Entgelte für die erstmalige Bereitstellung und Überlassung

    Um den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit und der Praktikabilität zu genügen, müssen auch gewisse Typisierungen zulässig sein," vgl. Urteil der Kammer vom 05. Juni 2003 - 1 K 6301/99 -.
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Rechtsprechung
   FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99 E   

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https://dejure.org/2003,12892
FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99 E (https://dejure.org/2003,12892)
FG Münster, Entscheidung vom 09.07.2003 - 1 K 6301/99 E (https://dejure.org/2003,12892)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 1 K 6301/99 E (https://dejure.org/2003,12892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe eines Bescheides ; Umfang des Bestimmtheitsgebots; Auslegung unter Berücksichtigung der Begründung und des Kontextes; Heilung einer fehlerhaften Zustellung durch Übergabe einer Kopie an einen Bevollmächtigten; Verwirkung eines Anspruchs auf Bescheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung einer fehlerhaften Zustellung durch Übergabe einer Kopie an den Berater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Heilung einer fehlerhaften Zustellung durch Übergabe einer Kopie an den Berater

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Es ist sowohl in der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15.1.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81 m. w. N.) wie auch in der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 15. Januar 1988 8 C 8/86, NJW 1988, 1612) anerkannt, dass eine Fotokopie als besondere Abschrift die für den Adressaten bestimmte Ausfertigung nach Inhalt und Fassung vollständig wiedergibt und somit eine fehlerhafte Zustellung heilen kann.

    Solange ein solcher Bekanntgabewillen weder durch ausdrückliche Erklärung noch durch konkludentes Verhalten zurückgenommen worden ist, wirkt er fort und ermöglicht auch dann eine Bekanntgabe, wenn der die Kopie aushändigende Beamte selbst möglicherweise die Vorstellung hat, dass eine wirksame Zustellung nach § 122 Abs. 1 AO bereits erfolgte (BFH-Urteil vom 15.1.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81; vom 23.2.1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768 m. w. N.).

    Hieraus hat die Rechtsprechung den allgemeinen Rechtsgedanken entwickelt, dass jeder Zustellungsmangel geheilt wird, wenn der Empfangsberechtigte das entsprechende Schriftstück erhält (BFH-Urteil vom 15.1.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81 m. w. N.).

    Der gegen den Feststellungsbescheid zulässige Rechtsbehelf des Einspruches fällt nicht unter die in § 9 Abs. 2 VwZG a.F. genannten Rechtsmittel (BFH-Urteil vom 15.1.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90

    Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Verwirkung gilt anerkanntermaßen deshalb für alle Beteiligten gleichermaßen auch im Steuerverfahrensrecht (BFH-Urteil vom 19.5.1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87).

    Unter dem Zeitmoment ist die zeitweilige Untätigkeit des Anspruchsberechtigten zu verstehen (BFH-Urteil vom 19.5.1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87).

    Das tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs erfolgte Vertrauen des Verpflichteten ist die Vertrauensfolge (BFH-Urteil vom 19.5.1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87).

  • BFH, 23.02.1994 - X R 27/92
    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Es gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (BFH-Urteil vom 23.2.1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768).

    Die Übergabe einer Kopie, so weit sie zutreffend adressiert ist, erfüllt die wirksame Bekanntgabe, selbst wenn der Beamte bei Übermittlung der Kopie möglicherweise annimmt, die Urschrift sei bereits bekannt gegeben worden (BFH-Urteil vom 23.2.1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768).

    Solange ein solcher Bekanntgabewillen weder durch ausdrückliche Erklärung noch durch konkludentes Verhalten zurückgenommen worden ist, wirkt er fort und ermöglicht auch dann eine Bekanntgabe, wenn der die Kopie aushändigende Beamte selbst möglicherweise die Vorstellung hat, dass eine wirksame Zustellung nach § 122 Abs. 1 AO bereits erfolgte (BFH-Urteil vom 15.1.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81; vom 23.2.1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768 m. w. N.).

  • BFH, 15.12.1993 - II R 44/89
    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Es gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (BFH-Urteil vom 23.2.1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768).

    Die Übergabe einer Kopie, so weit sie zutreffend adressiert ist, erfüllt die wirksame Bekanntgabe, selbst wenn der Beamte bei Übermittlung der Kopie möglicherweise annimmt, die Urschrift sei bereits bekannt gegeben worden (BFH-Urteil vom 23.2.1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768).

    Solange ein solcher Bekanntgabewillen weder durch ausdrückliche Erklärung noch durch konkludentes Verhalten zurückgenommen worden ist, wirkt er fort und ermöglicht auch dann eine Bekanntgabe, wenn der die Kopie aushändigende Beamte selbst möglicherweise die Vorstellung hat, dass eine wirksame Zustellung nach § 122 Abs. 1 AO bereits erfolgte (BFH-Urteil vom 15.1.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81; vom 23.2.1994 X R 27/92, BFH/NV 1994, 768 m. w. N.).

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Ein Anscheinsbeweis des Zugangs auf Grund des Vermerks der Aufgabe in den Verwaltungsakten existiert nicht (BFH-Urteil vom 12.3.2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031; vom 14.3.1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534).
  • BFH, 12.03.2003 - X R 17/99

    Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Ein Anscheinsbeweis des Zugangs auf Grund des Vermerks der Aufgabe in den Verwaltungsakten existiert nicht (BFH-Urteil vom 12.3.2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031; vom 14.3.1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Die Auslegung unter Berücksichtigung der Begründung und des Kontextes, welche zulässig ist (BFH-Urteil vom 25.9.1990, IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120), führt aber dazu, dass klar ist, dass u.a. hinsichtlich des hier betroffenen Grundstücks eine negative Feststellung durch Nichtnennung dieses Grundstücks im Ausspruch erfolgen sollte.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Es ist sowohl in der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15.1.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81 m. w. N.) wie auch in der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 15. Januar 1988 8 C 8/86, NJW 1988, 1612) anerkannt, dass eine Fotokopie als besondere Abschrift die für den Adressaten bestimmte Ausfertigung nach Inhalt und Fassung vollständig wiedergibt und somit eine fehlerhafte Zustellung heilen kann.
  • BFH, 05.12.1974 - V R 111/74

    Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel -

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Bloßes Bestreiten des Zugangs reicht aus, wenn es in der Natur der Sache liegt, dass die Gründe für den fehlenden Zugang gerade nicht substantiiert dargelegt werden können (BFH-Urteil vom 5.12.1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 256).
  • BFH, 03.03.2003 - IX B 206/02

    Prüfungsanordnung, Anscheins- oder Duldungsvollmacht

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6301/99
    Auch Personen, die nach Rechtsscheingrundsätzen bevollmächtigt sind, fungieren als Bevollmächtigte i.S.d. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO (BFH-Urteil vom 3.3.2003 IX B 206/02, BFH/NV 2003, 884).
  • BFH, 22.11.1976 - GrS 1/76

    Divergenz - Abweichung von Entscheidung des Senats - Heilung eines

  • BFH, 28.01.1976 - IV R 168/73

    Lohnsteuer-Außenprüfer - Lohnsummensteuerprüfung - Anerkennungserklärung -

  • BFH, 03.12.1975 - I R 144/74

    Versäumung der Revisionsfrist - Fehler bei Zustellung - Verwirkung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - 1 B 469/11

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Streit über die Versetzung

    vgl. zur jedenfalls verfahrensheilenden Wirkung der Übergabe einer Kopie in diesem Zusammenhang etwa FG Münster, Urteil vom 9. Juli 2003 - 1 K 6301/99 -, juris, Rn. 42, m.w.N.
  • VG Köln, 04.08.2009 - 14 K 956/06

    Zulässigkeit von Säumniszuschlägen in Abrechnungsbescheiden nach dem KAG bei

    vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 8 VwZG NRW auf Bekanntgabemängel Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 41 Rdnr. 28; Stelkens/Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 41 Rdnr. 29 f. Zur Erstreckung der nachträglichen Bekanntgabe und des § 8 VwZG NRW auf Fälle in denen die ursprüngliche Bekanntgabe in toto in Rede steht, zum Hinreichen der nachträglichen Bekanntgabe einer Abschrift an einen Bevollmächtigten vgl. BFH, Urteil vom 4. Oktober 1989 - V R 39/84 - , BFH/NV 1990, 409; FG Münster, Urteil vom 9. Juli 2003 - 1 K 6301/99 E - , EFG 2003, 1586 jeweils m.w.N.
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